Wir weisen daraufhin, das die geltenden Ruhezeiten, die in der Gartenordnug im § 9.3 geregelt sind, eingehalten werden müssen.
von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittagspause
von 19:00 Uhr bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr
Samstag ab 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr
An jedem 1. Samstag im Monat, wenn kein Feiertag , wird die Ruhezeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr aufgehoben.
ganztägige Ruhezeit
Während der Ruhezeiten dürfen elektrisch betriebene Geräte nicht benutzt werden.
Geräte mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich verboten.
Ständiges Hundegebell und/oder laute Musik stellen eine erhebliche Lärmbelästigung da.